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Abmahnung des Bernd Habermehl gegen Gravurenshops mit RA Hendrik Schoon wegen veralteter Widerrufsbelehrung

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Kanzlei Lachenmann zu Datenschutz im WEG - VideoüberwachungDie Abmahnungen wegen der Neueinführung der VRRL gehen weiter, wie Martin Raetze im Shopbetreiber-Blog berichtet: Ihm liegt eine Abmahnung de Herrn Bernd Habermehl durch RA Hendrik Schoon aus Fehrbellin vor wegen veralteter Widerrufsbelehrung! Betroffen seien Online-Gravurenshops. Die Abgemahnten sollen sich verpflichten, es zu unterlassen, eine fehlerhafte, weil veraltete, Widerufsbelehrung zu verwenden. Seit dem 13.6.2014 ist die VRRL in Kraft getreten und es muss die neue Widerrufsbelehrung verwendet werden.

Erfolgsaussichten gegen die Abmahnung des Bernd Habermehl durch RA Hendrik Schoon wegen veralteter Widerrufsbelehrung:

Herr Bernd Habermehl betreibt einen Onlineshop für Gravuren unter http://shop.3d-cubeworld.com/. Daher scheint ein Wettbewerbsverhältnis gegenüber anderen Gravurenshops tatsächlich vorzuliegen. Während man in den ersten Tagen nach dem Inkrafttreten der VRRL noch gut mit Rechtsmissbrauch argumentieren konnte, wird dies nunmehr immer schwerer. Bei den laut Herrn Raetze auf 20.6. datierten Abmahnungen durch RA Hendrik Schoon ist schon eine Woche vergangen, seit die neue Widerrufsbelehrung einzusetzen war. Den Unternehmen ist zwar eine gewisse Chance zur Umsetzung zu geben, was über ein „Umschalten eines Schalters“ nur schwer möglich ist. Dabei ist zu prüfen, ob auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert werden kann oder eine solche abgegeben werden sollte und nur die Zahlungspflichten bestritten werden.

Angesichts der immer weiter bekanntwerdenden Abmahnungen, wie nun durch Herrn Bernd Habermehl/RA Hendrik Schoon sollten Unternehmer schleunigst die VRRL umsetzen, um so die Gefahr von Abmahnungen und Anwaltskosten zu vermeiden. Insbesondere die Widerrufsbelehrung, die leicht über Suchmaschinen zu finden sind und so besondere Angriffspunkte bieten, sollte dringend aktualisiert werden!

Den Ärger einer Abmahnung, wie hier durch Herrn Bernd Habermehl durch RA Hendrik Schoon, ist stets groß. Günstiger ist es, bereits von vorneherein einen Anwalt mit einer konkreten Ausgestaltung des rechtlichen zu beauftragen. Eine Abmahnung bringt vielen Ärger, da auch Jahre später noch drangedacht werden muss und Rechtsänderungen regelmäßig eingepflegt werden müssen

Mehr Infos zur VRRL und Abmahnungen erhalten Sie in meiner Blogbeitrags-Serie. Auch der oben verlinkte Beitrag aus dem Shopbetreiber-Blog gibt einen guten Überblick über die aktuellen Abmahnungen wegen veralteter Widerrufsbelehrungen.

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